Regionalität ist mehr als ein Schlagwort. Die Küchen der OÖG-Kliniken arbeiten schon seit Jahren mit regionalen Partnern und bäuerlichen Lieferanten zusammen. Mit 1. September 2023 tritt die Verordnung zur verpflichtenden Herkunftsangabe in der öffentlichen und privaten Gemeinschaftsverpflegung für Speisen, die Fleisch, Milch und Eier enthalten, in Kraft. Die Landwirtschaftskammer Österreich hat für eine möglichst einfache Umsetzung dieser neuen gesetzlichen Verpflichtung das "Gut zu wissen" Herkunftskennzeichnungssystem ins Leben gerufen. Ab sofort setzt auch die OÖ Gesundheitsholding, die mit knapp 15.000 täglich ausgegebenen Essensportionen in Krankenhäusern in allen oö. Regionen der größte öffentliche Gemeinschaftsverpfleger in Oberösterreich ist, dieses um.
„Mit der Verleihung des Zertifikats wird gewürdigt, dass die Küchen der zehn Klinik-Standorte der OÖ Gesundheitsholding (OÖG), in denen jährlich knapp 5,5 Millionen Essensportionen ausgegeben werden, beim Einkauf von Lebensmitteln besonders viel Wert auf Regionalität legen. Die OÖ Gesundheitsholding setzt mit der Umsetzung der Gut zu wissen-Kriterien ein Zeichen für andere und ist damit ein wichtiges Vorbild dafür, wie Regionalität und Zusammenarbeit mit bäuerlichen Lieferanten umgesetzt werden kann. Ich begrüße die OÖ Gesundheitsholding als wesentlichen Partner für die OÖ Landwirtschaft und freue mich darüber, dass Mitarbeiter und Patienten in den oö. Krankenhäusern mit bester Lebensmittelqualtität verpflegt werden“, betont Landwirtschaftskammer-Präsident Franz Waldenberger.
Karl Lehner, OÖG-Geschäftsführer, sieht durch die Urkunden-Verleihung die Regionalitäts-Aktivitäten des Beschaffungsmanagements und der Küchenleitungen der letzten Jahre bestätigt und freut sich über die Verleihung: „Als größter oö. Spitalsträger und Gesundheitskonzern ist uns gerade beim Lebensmitteleinkauf Regionalität für unsere Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wichtig. So wissen wir, wo unser Essen herkommt und was wir bekommen. Wir haben uns schon früh zur freiwilligen Herkunftskennzeichnung bekannt und lassen nunmehr unseren Grad an Regionalität messen, um dies auch darstellen zu können. Die ‚Gut zu wissen‘-Zertifikate werden für uns Auszeichnung und Ansporn zugleich sein, uns kontinuierlich im Rahmen der vergaberechtlichen Vorgaben und ökonomischen Möglichkeiten noch regionaler aufzustellen.“