
Geburtshilfe

„Und jedem Anfang wohnt ein Zauber inne.“ Ein neues Leben ist geboren und Sie erleben eine Zeit, die eine große Umstellung bedeutet. Eine Zeit, in der Sie Ihr Baby endlich kennen lernen und in eine neue Rolle hineinwachsen dürfen. Freude, eine große Verantwortung für einen anderen Menschen, mögliche Unsicherheiten – Gefühle, die speziell in den ersten Tagen nach der Geburt eine große Herausforderung bedeuten. Wir unterstützen und begleiten Sie gerne in dieser ereignisreichen Zeit - familienfreundlich, stillfreundlich und individuell.
Unser multiprofessionelles Team besteht aus GynäkologInnen, KinderärztInnen, Dipl. Gesundheits- und Krankenpflegerinnen, Dipl. Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen, Physiotherapeutinnen, Logopädinnen, IBCLC-Still- und Laktationsberaterinnen sowie Abteilungshelferinnen.
Oberstes Ziel ist es, dass die Mutter- Kind Bindung gestärkt wird und Sie während ihres Aufenthaltes Sicherheit im Umgang mit Ihrem Kind erlangen. Gerne unterstützen wir Sie in Fragen der Babypflege, der speziellen Pflege nach der Geburt sowie rund ums Stillen bzw. der Ernährung Ihres Kindes.
Es ist uns ein Anliegen, dass Sie als Mutter und auch Ihr Neugeborenes so viel Ruhe wie möglich haben. Deshalb ersuchen wir Besucher um entsprechende Rücksichtnahme – auch auf die anderen Mütter und Neugeborenen im Zimmer – und die Einhaltung unserer Besuchszeiten.
Allgemeine Informationen:
- Auf der Geburtenstation stehen in der Allgemeinen Klasse 3-Bett-Zimmer, in der Sonderklasse drei 2-Bett-Zimmer (und Familienzimmer) zur Verfügung.
- Auf der Station werden auch schwangere Frauen, die auf die Geburt warten, betreut.
- Die Kinderüberwachung befindet sich einen Stock höher. Sollte Ihr Kind eine Überwachung benötigen, haben Sie als Mutter jederzeit Besuchsrecht.
- Da wir Rooming-In betreiben (=die Kinder sind rund um die Uhr bei der Mutter), sind folgende Besuchszeiten einzuhalten: Täglich von 16:00 bis 18:00 Uhr.
- Für ungestörtes Stillen – zum Beispiel während der Besuchszeit – können Sie jederzeit unsere Stillecke nützen. Stillpolster sind auf der Station zur Unterstützung für Sie vorhanden.
- Unsere Diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegerinnen stehen Ihnen gerne beratend und unterstützend in allen pflegerischen Fragen zur Seite. Wir fördern grundsätzlich das Stillen, da dies die natürlichste Form der Ernährung für Ihr Baby ist. Sollte dies aus seltenen Gründen nicht oder nur teilweise möglich sein, unterstützen wir Sie selbstverständlich in der Auswahl der geeigneten Milchnahrung für zu Hause.
- Wir haben eine Stillambulanz: Treten zu Hause Schwierigkeiten beim Stillen auf, erhalten Sie hier Rat und Hilfe. Die Ambulanz ist Montag, Mittwoch und Freitag besetzt. Tel.: 05 055466-23757.
- Es gibt aber auch eine Stillhotline (Geburtenabteilung). Wenn Sie Fragen haben, können Sie gerne anrufen. Tel.: 05 055466-23750.
- Das Pflegepersonal ist geschult in Babymassage, welche wir den Müttern bzw. Eltern gerne vermitteln.
- Das Team der Kinder-Physiotherapie informiert Sie über das korrekte Halten, Tragen, Drehen des Kindes, sowie über die motorische Entwicklung Ihres Kindes und wie Sie zur Förderung beitragen können.
- Von Montag bis Freitag findet täglich um 09:00 Uhr die Wochenbettgymnastik unter Anleitung Dipl. Physiotherapeutinnen statt.
- Zum Parken benutzen Sie am besten das Parkhaus, für den An- und Abtransport können Sie eine halbe Stunde im Krankenhausgelände gratis parken. Beigleitpersonen können am Tag der Geburt gratis parken und bekommen im Kreißzimmer ein Ausfahrtsticket.
Was muss ich zur Geburt ins Krankenhaus mitbringen?
- Bequeme Kleidung bzw. Nachthemd (vorne zu öffnen) – Nachthemden erhalten Sie auch im KH
- Hausschuhe
- Passender Still-BH
- Dokumente für die Geburtsanzeige
- Kleidung für das Baby (für die Heimfahrt): Body, Strampelhose, Jäckchen, Mütze, Windeln, Stoffwindel, Socken, ev. Fäustlinge,… der Jahreszeit entsprechend!
- Babyschale ist Pflicht für die Autofahrt!
Dokumente für die Geburtsanzeige
- Beim ehelichen Kind: Vornamensbestimmung (bekommen Sie im KH), Heiratsurkunde, Geburtsurkunde der Eltern, Staatsbürgerschaftsnachweis, ggf. Nachweis über akademische Grade der Eltern.
- Beim unehelichen Kind: Vornamensbestimmung (bekommen Sie im KH) mit Vermerk, ob der Vater zur Anerkennung zum Standesamt kommt, Geburtsurkunde der Eltern, Staatsbürgerschaftsnachweis, Meldezettel, ggf. Nachweis über akademischen Grad der Mutter, ggf. Heiratsurkunde der vorherigen Ehe und Nachweis über deren Auflösung: Scheidungsbeschluss bzw. –urteil mit Rechtskraft oder Sterbeurkunde des Ehemannes)
- Benötigte Dokumente für die Vaterschaftsanerkennung: Geburtsurkunde, Meldezettel, Staatsbürgerschaftsnachweis, ggf. der Nachweis über einen akademischen Grad, Lichtbildausweis. Haben die Eltern eine ausländische Staatsangehörigkeit, so sind zusätzlich die Reisepässe vorzulegen. Eine Änderung ist nach Beurkundung im Geburtenbuch nicht mehr möglich.