Jährlich ertrinken in Österreich bis zu fünf Kinder. Die Zahl derer, die zwar gerettet, aber mit bleibenden Beeinträchtigungen leben müssen, ist noch wesentlich höher. Grundsätzlich gilt, dass vorbeugende Maßnahmen den besten Schutz vor lebensbedrohlichen Unfällen bieten. Sollte ein Kind dennoch in einem unbeobachteten Moment in ein offenes Gewässer gestürzt sein, muss unverzüglich mit Erste Hilfe Maßnahmen begonnen werden:
- Das Kind ohne Eigengefährdung aus dem Wasser bergen
- Das Bewusstsein durch Ansprechen und Berühren kontrollieren
- Atmung durch Fühlen, Hören und Sehen kontrollieren
- wenn keine Atmung - Kopf leicht nach hinten beugen, Kind nach Möglichkeit auf harten Untergrund legen
- 5x für jeweils ca. 1 Sekunde beatmen (bei Babys Mund-zu-Nase)
- 15x Herzdruckmassagen durch Druck auf die untere Hälfte des Brustbeins, nach Kompression Druck vollständig vom Brustkorb nehmen, Druckfrequenz ca. 100 – 120 pro Minute, dann
- 2x beatmen
- 15x Herzdruckmassage
- nach den ersten Atemspenden den Notruf 144 wählen, beim Telefon nach Möglichkeit die Lautsprecherfunktion einschalten, um Anweisungen direkt durchführen zu können
- Wiederbelebung im 2 zu 15 Rhythmus weiterführen bis Lebenszeichen oder Eintreffen professioneller Hilfe
Den besten Schutz vor dem Ertrinken bietet die Prävention. Aufsichtspersonen dürfen Kinder nie aus den Augen verlieren. Auch nicht für einen kurzen Moment. Offene Wasserflächen müssen gut gesichert sein, unterschätzen sie nicht den Bewegungsradius und denken sie an die Gefahr durch Wassertonnen auch auf Nachbargrundstücken. Bei der Verwendung von anerkannten Schwimmhilfen unbedingt bei den Kindern bleiben, aufblasbares Wasserspielzeug bietet keine Sicherheit. Kinder sollten möglichst früh Schwimmunterricht erhalten.