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PflegeschülerInnen üben an einer Simulationspuppe

Oö. Pflegestipendium

Zuschuss zur Absolvierung einer Pflegeausbildung im Gesundheitsbereich

  1. OÖG
  2. Bildung
  3. Ausbildung Pflegeberufe
  4. Oö. Pflegestipendium

Das Oö. Pflegestipendium in der Höhe von 600 Euro pro Monat kann mit nachstehendem Formular von Personen beantragt werden, die an einer Schule für Gesundheits- und Krankenpflege der OÖ Gesundheitsholding oder an der FH Gesundheitsberufe OÖ folgende Ausbildungen absolvieren (und keine existenzsichernden Leistungen vom AMS beziehen):

  • Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege (Bachelorstudium an der FH Gesundheitsberufe OÖ)
  • Pflegefachassistenz
  • Pflegeassistenz

Auch Personen, die im Rahmen der Ausbildung an berufsbildenden Schulen Pflichtpraktika absolvieren, können das Stipendium für die Dauer des Praktikums in einem Klinikum der OÖ Gesundheitsholding beantragen.

Personen, die an Schulen der OÖ Gesundheitsholding die Ausbildung Fachsozialbetreuung mit dem Schwerpunkt Altenarbeit absolvieren - wie generell alle Personen, die eine Ausbildung in einem Sozialbetreuungsberuf absolvieren - können den Antrag ausschließlich beim Land Oberösterreich stellen. 

Das Oö. Pflegestipendium kann auch für bereits laufende Ausbildungen beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt rückwirkend mit September 2022. Allgemeine Infos und Antworten auf häufige Fragen zum Oö. Pflegestipendium finden Sie auf www.ooe-pflegestipendium.at.

Weitere Informationen
  • FAQs Oö Pflegestipendium
  • Allgemeine Information gemäß Art 13 f und Art 21 Datenschutz-Grundverordnung Land Oö

Bitte vollständig ausfüllen und Zutreffendes auswählen
Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder

Ausbildungseinrichtung
1. Antragstellende Person
1.1 Persönliche Daten
4-stellige SV-Nummer + TTMMJJ
1.2 Familienstand
1.3 Kontaktdaten
1.4 Hauptwohnsitz
1.5 Bankverbindung

Die IBAN ist die internationale Darstellung von Kontonummer und Bank (in Österreich 20-stellig mit AT beginnend).

2. Angaben zur Ausbildung
2.1 Art der Ausbildung
2.2 Zeitraum
3. Erklärung
3.1 Ersatz Taschengeld durch OÖ. Pflegestipendium

Ich nehme hiermit zur Kenntnis, dass die Auszahlung des Taschengeldes durch die Auszahlung des Oö. Pflegestipendiums per 1. September 2022 ersetzt wird und ich durch den Bezug des Oö. Pflegestipendiums nicht sozialversichert bin.

3.2 Ausschluss Doppelförderung
3.3 Materielle Existenzsicherung

Folgende Leistungen zählen darunter:
• Leistungen des Arbeitslosengeldes oder der Notstandshilfe gem. § 12 Abs 5 AlVG,
• Leistungen der Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts (DLU) gem. § 35 AMSG,
• Leistungen des Stiftungsarbeitslosengeldes gem. § 18 Abs.2 lit.5,
• Leistungen des Fachkräftestipendiums gem. § 34b AMSG,
• Leistungen des Weiterbildungs- und Bildungsteilzeitgeldes gem § 26 und 26a AlVG oder
• Leistungen des Umschulungsgeldes gem. § 39b AlVG.
Dies betrifft somit (neben Bezieherinnen des Fachkräftestipendiums oder des Weiterbildungs-/ Bildungsteilzeitgeldes)
Teilnehmende
• an sämtlichen vom AMS geförderten und über Träger abgewickelte Bildungsmaßnahmen,
• an vom AMS finanzierten Aus- und Weiterbildungen (Beihilfe zu den Kurskosten bei Bezug der DLU),
• an Implacement-, Outplacement- und Zielgruppenstiftungen,
• an einer Arbeitsplatznahen Qualifizierung (AQUA),
• an Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation

3.4 Ausbildungserfolg

Das Land Oberösterreich behält sich vor, eine Prüfungsaktivität sowie einen positiven Ausbildungserfolg zu überprüfen.

3.5 Steuerliche Berücksichtigung

Ich nehme hiermit zur Kenntnis, dass allfällige steuerrechtliche Verpflichtungen durch die Bezieher des OÖ. Pflegestipendiums zu berücksichtigen sind.

3.6 Erklärung Zuschuss zur Absolvierung einer Pflegeausbildung

Richtlinie Oö. Pflegestipendium

3.7 Datenschutz

Allgemeine Informationen gemäß Art 13 f und Art 21 Datenschutz-Grundverordnung

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