LINZ. Wir begrüßen, dass nach neun Monaten intensiver Prüfung durch die Staatsanwaltschaft nun eine Entscheidung zum strafrechtlichen Aspekt im Zusammenhang mit zwei Todesfällen im Klinikum Kirchdorf vorliegt, insbesondere da die lange Ungewissheit auch für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Klinikum sehr belastend war. Wir sind erleichtert, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt wird und in unserem Unternehmen keine strafrechtliche Handlung vorlag.
Aufgrund der Sachlage musste die OÖ Gesundheitsholding in Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtung und in besonderer Verantwortung gegenüber ihren Patientinnen und Patienten, eine objektive und unabhängige Prüfung durch die Staatsanwaltschaft veranlassen. Dem wurde mit der Übermittlung einer sachlichen Sachverhaltsdarstellung entsprochen.
Die Dauer des Ermittlungsverfahrens sowie die Vielzahl erforderlicher Gutachten verdeutlichen, dass die Lage zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens der Vorfälle äußerst schwierig einzuschätzen war, sodass ein abschließendes Urteil damals nicht möglich war.
Der Aufsichtsrat hat sich mit dem Thema eingehend befasst. Die daraus abgeleiteten Empfehlungen werden selbstverständlich berücksichtigt.
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Christine Dörfel, MSc, MBA
Stv. Leiterin PR und Kommunikation OÖG
Tel.: 05 055460-20400
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