LINZ. Ein möglicherweise durch eine Patientenverwechslung verursachter Todesfall bei einem 73-jährigen, schwerkranken Patienten wurde seitens des Klinikums der Staatsanwaltschaft Wels zur Kenntnis gebracht. Eine entsprechende Sachverhaltsdarstellung samt der gesamten Krankengeschichte wurde den Behörden übermittelt, um Klarheit über die Todesursache zu erhalten.
Am 27. August 2023 kam es in den Abendstunden zu einer Patientenverwechslung bei einem 73-jährigen Patienten, der am Salzkammergut Klinikum Bad Ischl aufgrund seiner schweren Erkrankung in Behandlung war.
Die Verwechslung wurde sofort festgestellt und die diensthabende Fachärztin kontaktiert. Da es dem Patienten nach der Einnahme eines oralen Schmerzmittels gut ging, wurde eine regelmäßige und engmaschige Überwachung des Gesundheitszustandes angeordnet und durchgeführt. Bei den regelmäßigen Kontrollen war der Patient bei Bewusstsein und wies unauffällige Vitalparameter auf. Der Patient wurde jedoch dann am 28. August 2023 um ca. 0.20 Uhr bei einer weiteren Kontrolle leblos im Bett vorgefunden. Die Reanimation nach einem Herzstillstand wurde unmittelbar eingeleitet. Im Rahmen dieser Reanimation konnte der Kreislauf stabilisiert werden. Der Patient wurde in der Folge auf die Intensivstation verlegt, verstarb jedoch spätabends am 1. September 2023.
Eine Sachverhaltsdarstellung über die Patientenverwechslung wurde vom Klinikum bereits am 29. August 2023 an die zuständige Staatsanwaltschaft Wels übermittelt.
Gespräche mit der Witwe und Angehörigen des mittlerweile Verstorbenen, in denen wir unser Bedauern zum Ausdruck gebracht haben, wurden ebenso zu diesem Zeitpunkt geführt und den Angehörigen wurde neben persönlicher Unterstützung auch entsprechende Rechtsberatung durch die OÖ Patienten- und Pflegevertretung angeboten.
Die Staatsanwaltschaft Wels hat die Untersuchungen zum Fall eingeleitet und eine gerichtliche Obduktion angeordnet. Die Todesursache ist derzeit noch unklar.
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