LINZ. Anlässlich der medialen Berichterstattung über den tragischen Tod einer Wanderin im Salzkammergut möchten wir als Oberösterreichische Gesundheitsholding (OÖG) klarstellen: Die Entscheidung, die Patientin nach dem Auffinden durch das Notarzthubschrauber-Team in das Klinikum Wels-Grieskirchen zu transportieren, war medizinisch und organisatorisch korrekt.
Am 22. Oktober 2025 kam es am Traunstein im Bezirk Gmunden zu einem tragischen Wanderunfall. Eine 63-jährige deutsche Staatsbürgerin wurde von zwei Wanderern schwer verletzt in felsigem Gelände aufgefunden. Die Ersthelfer alarmierten umgehend die Einsatzkräfte und die Bergrettung und der Notarzthubschrauber waren rasch vor Ort. Die Patientin befand sich bereits mehrere Stunden in einem lebensbedrohlichen Zustand, bevor sie entdeckt wurde. Das Team des Notarzthubschraubers konnte sie unter größten Anstrengungen zunächst stabilisieren.
Da das Salzkammergut Klinikum Gmunden mit einer Notfallversorgung gebunden war und zudem für Verletzungen dieses Schweregrades grundsätzlich nicht zuständig ist, wurden die Kliniken in Vöcklabruck und Wels angefragt. Auch das Salzkammergut Klinikum Vöcklabruck war zu diesem Zeitpunkt mit einem anderen schweren Notfall ausgelastet. In enger Abstimmung mit den umliegenden Krankenhäusern wurde daher das Klinikum Wels als Schwerpunktkrankenhaus mit sofort verfügbaren Kapazitäten ausgewählt. Die Flugzeit war nur geringfügig länger als jene nach Gmunden.
Mag. Dr. Franz Harnoncourt, Geschäftsführer der OÖG, bestätigte in der Sendung ZIB 2 vom 27.10.2025: „Die Entscheidung, die Patientin nach Wels zu bringen, war medizinisch und organisatorisch korrekt. Das Salzkammergut Klinikum war mit einem anderen Notfall gebunden – wir handeln in solchen Situationen nach klaren Abläufen.“ Auch die Flugrettung bestätigt diese Aussage. Demnach ist es die Aufgabe eines Rettungshubschraubers, PatientInnen nicht in das nächstgelegene, sondern in das dafür am besten geeignete Krankenhaus zu transferieren. Insbesondere dann, wenn die tatsächlichen Flugzeiten nur um wenige Minuten variieren.
Die Geschäftsführung der OÖG bekräftigt: „Unser tiefes Mitgefühl gilt den Angehörigen der verstorbenen Patientin. Gleichzeitig möchten wir den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Salzkammergut Klinikums für ihr umsichtiges und fachlich korrektes Handeln in dieser herausfordernden Situation danken. Es ist für uns als Geschäftsführung zutiefst bedauerlich, dass ihr täglicher Einsatz für die PatientInnen durch eine einseitige mediale Darstellung in Frage gestellt wird.“
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