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Befundversand OÖG - Regionalkliniken

An- bzw. Abmeldung

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Befundversand An- bzw. Abmeldung

Als in Ihre Regionalkliniken einweisender Gesundheitsdiensteanbieter melde(n) ich (wir) mich (uns) für die elektronische Übermittlung der Befunde meiner Patientinnen und Patienten an bzw. ab. Ich (wir) ersuche(n) Sie, die Befunde an meine Mailbox-Adresse (ME-Nummer) zu übermitteln.

Meine Daten
Beispiel MEXXXXXX

Information zur elektronischen Übermittlung von Befunden aus den Regionalkliniken der OÖG

Die Befunde der Krankenanstalten innerhalb der Oberösterreichischen Gesundheitsholding GmbH werden gemäß den Bestimmungen des Gesundheitstelematikgesetzes i.d.g.F. elektronisch übermittelt.

Die OÖ Gesundheitsholding übernimmt im Rahmen dieser Befundübermittlung keine Verantwortung für Subunternehmer, die vom Empfänger beauftragt wurden. Der Empfänger ist für von ihm beigezogene Subunternehmer wie für eigenes Handeln verantwortlich. 

Wenn der Empfänger sich zum elektronischen Befundversand angemeldet hat, erfolgt die Übermittlung im Regelfall auf keinem anderen Weg (z.B. Post). Der Empfänger ist für den regelmäßigen Abruf und die Übertragung der elektronischen Meldungen aus dem bezeichneten Datenspeicher sowie für deren Weiterverarbeitung (das ist z.B. die korrekte Zuordnung der Krankengeschichte zum jeweiligen Patienten) verantwortlich. 

Erfolgt während der Übertragung einer elektronischen Meldung zum bezeichneten Datenspeicher des Empfängers eine Unterbrechung oder eine Fehlermeldung, so wird die OÖ Gesundheitsholding die Übertragung bis zur Rückmeldung über den ordnungsgemäßen Abschluss der Einspeicherung wiederholen.

Wenn der Empfänger einen Fehler bei der Datenübertragung erkennt oder feststellt, dass eine ihm zugegangene elektronische Meldung nicht für ihn bestimmt ist, wird er die OÖ Gesundheitsholding darüber unverzüglich unterrichten und die betreffende elektronische Meldung nicht weiterverarbeiten, bevor er von der OÖ Gesundheitsholding entsprechende Anweisungen erhalten hat. Falsche oder an den unrichtigen Empfänger zugestellte elektronische Meldungen sind nach Rücksprache mit der OÖ Gesundheitsholding zu vernichten, mit Ausnahme der Aufzeichnung im Protokoll.

Elektronische Meldungen gelten als dem Empfänger zugegangen, wenn sie innerhalb eines Arbeitstages abgerufen werden können.

Für technische Rückfragen stehen Ihnen die MitarbeiterInnen des zentralen Servicedesk der Medizininformatik und Informationstechnologie unter der Telefonnummer 05 055471-52200 gerne zur Verfügung.

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