Medizinstudienplätze im öffentlichen Interesse
mit anschließender Anstellung als Ärztin/Arzt im öffentlichen Gesundheitswesen
Um die bestehende Gesundheitsversorgung in Oberösterreich zu unterstützen, werden mit speziell gewidmeten Studienplätzen gezielt Medizinerinnen und Mediziner für den öffentlichen Gesundheitsdienst ausgebildet (§ 71c Universitätsgesetz). Dafür können das Land Oberösterreich und die Oberösterreichische Gesundheitsholding GmbH (OÖG) insgesamt 10 Medizin-Studienplätze an der JKU Linz (sog Sub-Quote) vergeben.
Diese 10 Medizin-Studienplätze sind für Bewerberinnen bzw. Bewerber vorgesehen, die sich dazu verpflichten, nach erfolgter Ausbildung mindestens für 7 Jahre als Amtsärztin bzw. Amtsarzt beim Amt der Oö. Landesregierung /Bezirkshauptmannschaften oder als Ärztin bzw. Arzt in medizinischen Sonderfächern in einer öffentlichen Klinik der Oberösterreichischen Gesundheitsholding GmbH (OÖG) tätig zu sein. Während des Studiums erhalten Sie dafür eine Ausbildungsvergütung in der Höhe von 1.000 Euro brutto (inflationsangepasst 14 x jährlich) und sind über die Krankenfürsorge für Landesbedienstete (KFL) kranken- und unfallversichert, sind arbeitslosenversichert und pensionsversichert. Zudem werden Sie von eineR MentorIn während Ihrer gesamten Ausbildungs- und Studienzeit begleitet.
Die Bewerbung um einen Studienplatz im öffentlichen Interesse ist analog zur Anmeldung für den MedAT-Aufnahmetest von 2.-31. März 2026 möglich!
Wenn Sie Interesse an einer Tätigkeit als Ärztin/Arzt in einem medizinischen Sonderfach in einer öffentlichen Klinik der OÖG haben, bewerben Sie sich bitte direkt hier:
Bei Interesse an einer Tätigkeit als Amtsärztin/Amtsarzt oder medizinische/r Sachverständige/r im öffentlichen Gesundheitsdienst beim Land OÖ haben, besuchen Sie bitte das Karriereportal des Landes OÖ und bewerben Sie sich direkt dort.
(Im Falle Ihrer (erfolgreichen) Bewerbung, erfolgt noch vor dem MedAT Aufnahmetest 2026 der Abschluss eines Dienstvertrages mit der OÖG, der unter der Bedingung abgeschlossen wird, dass der Med AT 2026 erfolgreich absolviert wird.)
Damit wir Sie im Aufnahmeverfahren berücksichtigen können, sind folgende Unterlagen beizulegen:
- Registrierungsbestätigung zum MedAT-Aufnahmeverfahren 2026 an der JKU Linz
- Positives Abschlusszeugnis (7. Klasse AHS bzw. 4 Klasse BHS oder sonstige Studienberechtigung)
- Nachweise zur ehrenamtlichen Tätigkeit wenn vorhanden
Wir freuen uns über Ihr Interesse und über Ihre Bewerbung!
FAQs
zu Medizinstudienplätzen im öffentlichen Interesse
Ja, weil 5 % der Studienplätze für den öffentlichen Gesundheitsdienst reserviert sind. Gerade bei sehr knappen Ergebnissen erhöhen sich dadurch Ihre Chancen (sog. Sub-Quote). Ihr Ergebnis muss jedoch zumindest gleich bzw. über dem Ergebnis (Gesamtwert) von 75% der angetretenen Studienwerberinnen / Studienwerber sein, um einen dieser gewidmeten Studienplätze zu erhalten. Auf Inhalt und Auswertung des MedAT haben OÖG/Land OÖ keinen Einfluss.
- Gehalt: Sie erhalten während des Studiums eine Ausbildungsvergütung von 1.069 Euro brutto pro Monat (inflationsangepasst und 14x jährlich). Das entspricht aktuell 14.966 Euro brutto pro Jahr. Bei dieser Einkommenshöhe bleibt Ihnen die Familienbeihilfe während des Studiums derzeit erhalten.
- Praxiserfahrung: Während der Studienzeit absolvieren Sie ein jährliches vierwöchiges Praktikum, bei dem Sie Ihren zukünftigen Arbeitsplatz sowie die Aufgaben im öffentlichen Gesundheitsdienst kennenlernen. Zusätzlich werden Sie während Ihrer gesamten Ausbildung durch eine Mentorin bzw. einen Mentor des Dienstgebers betreut.
- Sozialleistungen: Sie sind ab Beginn des Studiums als VertragsbediensteteR des Landes OÖ bei der Krankenfürsorge für Landesbedienstete (KFL) kranken- und unfall- sowie arbeitslosen- und pensionsversichert.
Die Verpflichtung beträgt 7 Jahre und beginnt nach Abschluss der fachärztlichen Ausbildung.
Die schwer zu besetzenden Sonderfächer sind derzeit Strahlentherapie, Psychiatrie, Kinderpsychiatrie, aber es können Sonderfächer dazukommen; die Entscheidung welches dieser für die Versorgungssicherheit notwendigen Fächer in Frage kommen wird, wird erst nach Abschluss des Studiums vom Dienstgeber festgelegt werden, wobei bei der Wahl dieses Sonderfachs nicht nur auf den Bedarf, sondern auch auf Ihre Interessen und Ihre Eignung gebührend Rücksicht genommen wird.
Ja, die Anstellung kann auch in Teilzeit erfolgen (ab 20 Stunden pro Woche). In diesem Fall verlängert sich die Dauer der Verpflichtung entsprechend.
Nein. Eine Bewerbung ist nur bei einer Institution erlaubt. Mehrfachbewerbungen (auch parallel bei der OÖG und dem Land OÖ) führen zum Ausschluss.
Nach fristgerechtem Einlangen Ihrer Bewerbung und einem etwaigen Kennenlerngespräch würde noch vor dem MedAT der Dienstvertrag abgeschlossen werden. Sobald dann das MedAT-Ergebnis vorliegt, tritt der Vertrag automatisch in Kraft, sofern Sie einen gewidmeten oder regulären Studienplatz erhalten haben.
Dann haben Sie die Wahl: Sie behalten den Vertrag und profitieren von den damit einhergehenden Vorteilen oder Sie treten innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Ergebnisses – ohne Vertragsstrafe – vom Vertrag zurück.
Der Dienstvertrag ist an das erfolgreiche Absolvieren des MedAT in diesem Jahr gebunden. Bei Nicht-Bestehen tritt er nicht in Kraft. Eine erneute Bewerbung für einen gewidmeten Studienplatz im darauffolgenden Jahr ist möglich.
Der Dienstvertrag gilt nur für den jeweiligen MedAT-Jahrgang und kann nicht übertragen werden. Es entsteht keine Zahlungsverpflichtung. Eine erneute Bewerbung für einen gewidmeten Studienplatz im darauffolgenden Jahr ist möglich.
Da das monatliche Stipendium mit einer späteren Tätigkeit im öffentlichen Gesundheitsdienst verknüpft ist, ist für diesen Fall eine Vertragsstrafe inklusive Ausbildungskostenrückersatz vorgesehen. Die Höhe liegt derzeit bei 54.527 Euro zu Studienbeginn und steigert sich auf 160.373 Euro bis zum Abschluss des Studiums. Der Betrag reduziert sich anschließend mit jedem Jahr der fachärztlichen Tätigkeit im öffentlichen Gesundheitswesen wieder.
Im Dienstvertrag ist eine mögliche Überschreitung der Mindeststudienzeit analog zur Regelung hinsichtlich des Bezugs der Familienbeihilfe vorgesehen. Das bedeutet, dass derzeit pro Studienabschnitt (Bachelor- bzw. Masterstudium) je ein Toleranzsemester akzeptiert wird. Darüberhinausgehende Verzögerungen oder der Abbruch des Studiums führen zur Beendigung des Vertrags und lösen eine Zahlungspflicht hinsichtlich der Vertragsstrafe (inklusive Ausbildungskostenrückersatz) aus.
Sollten Sie feststellen, dass Sie lieber beim Amt der Oö. Landesregierung /Bezirkshauptmannschaften als Amtsärztin bzw. Amtsarzt arbeiten möchten, kann in Einzelfällen nach Abstimmung mit dem Land OÖ ein Wechsel des Vertragspartners erfolgen. Die Vertragsbedingungen bleiben dabei unverändert. Ein Wechsel vom Land OÖ zur OÖG ist nach entsprechender Abstimmung somit ebenfalls möglich.