
Information für medizinisches Fachpersonal
Beatmung
Alle oberösterreichischen Kliniken melden einen Bedarf an die Zentrale Koordinierungsstelle für Langzeitbeatmung (ZKSt). Ein entsprechendes Antragsformular finden Sie hier auf dieser Seite.
Die Zentrale Koordinierungsstelle nimmt daraufhin Kontakt mit dem Behandlungsteam der Intensivstation auf.
Der Sozialdienst bzw. das Entlassungsmanagement wird eingebunden, um ev. nötige Anträge etwa für Reha oder Pflegegeld zu stellen.
Weiters erfolgt die Abklärung von Weaning-Maßnahmen (Entwöhnung von der maschinellen Beatmung), eine ethisch-rechtliche Beratung bzw. ein Palliativkonsil.
Im nächsten Schritt wird der OÖ Gesundheitsfonds informiert und daraufhin ein Dienstleister für Langzeitbeatmung.
Therapieziele werden definiert. Es erfolgt eine Helferkonferenz mit einer Ärztin/ einem Arzt, der/m Betroffenen sowie dem Behandlungsteam.
Es wird eine Entscheidung getroffen, ob eine außerklinische Intensivpflege stattfinden kann oder nicht. Je nach Entscheidung wird die entsprechende stationäre Einrichtung bzw. ein Dienstleister für mobile Heimbeatmung organisiert.