Operationstechnische Assistenz
Ausbildung
Die Operationstechnische Assistenz (OTA) umfasst primär die Unterstützung im OP-Saal vor, während und nach Operationen. Die Operationstechnische Assistenz gehört als eigenständige Ausbildung zu den medizinischen Assistenzberufen. Neben dem klassischen Einsatzbereich im OP-Saal, können OTAs auch in Schockräumen, Notfallambulanzen, Endoskopien oder der Zentralsterilisation tätig werden.
Welche Möglichkeiten habe ich nach dem Abschluss?
Eigenständiges Arbeiten in den Bereichen: OP-Saal, Schockräume, Notfallambulanzen, Endoskopien oder Zentralsterilisation
Wo kann ich nach der Ausbildung arbeiten?
- In Spitälern
- Bei niedergelassenen ÄrztInnen
Welche weiteren Bildungsmöglichkeiten habe ich nach dem Abschluss?
- Fortbildungen
- Weiterbildungen
- Einstieg in eine der vielen Ausbildungen im Bereich der Gesundheits- und Sozialberufe
Was muss ich für die Ausbildung mitbringen?
- Interesse an einer medizinisch-technischen Ausbildung mit hohem Praxisanteil
- Freude an der Arbeit im Team
- Verantwortungsbewusstein und Zuverlässigkeit
- Gesundheitliche Eignung
- Positiv abgeschlossene 10. Schulstufe oder Berechtigung zur Ausübung der Operationsassistenz gemäß MABG
Wie sehen die finanziellen Rahmenbedingungen aus?
- Während der Ausbildung erhält man ein monatliches Taschengeld in der Höhe von EUR 600,-
- Finanzierungsmodelle wie die Inanspruchnahme von Stiftung oder Fachkräftestipendium sind individuell abzuklären
- Die Kosten der Ausbildung werden übernommen
- Während der Ausbildung ist man kranken-, unfall- und pensionsversichert
- Ab dem zweiten Ausbildungsjahr kann die Ausbildung je nach Vereinbarung in einem Dienstverhältnis fortgesetzt werden.
Informationen bezüglich Impfschutz
Zum Schutz der Ihnen anvertrauten PatientInnen bzw. KlientInnen und zu Ihrem eigenen Schutz während des Berufspraktikums müssen Sie davon ausgehen, dass folgende Impfungen von Praktikumsstellen vorgeschrieben werden:
- Masern-Mumps-Röteln (MMR)
Die geltenden Impfempfehlungen sehen zwei MMR- Impfungen vor.
Alle jene, die nur eine oder unvollständige Impfungen erhalten haben, müssen sich eine Impfung, z. B. auf jeder Bezirkshauptmannschaft, jedem Magistrat verabreichen lassen, oder einen positiven Titernachweis erbringen. - Varizellen
- Hepatitis B
- Hepatitis A
- Tetanus-Diphtherie-Poliomyelitis-Pertussis
(Die Impfung darf nicht länger als 10 Jahre zurückliegen.)
Zudem weisen wir darauf hin, dass ein aufrechter Impfschutz gegen COVID-19 zu Ihrem eigenen Schutz und zum Schutz anderer Personen während des Berufspraktikums empfohlen wird.
Bitte beachten Sie: Ist der notwendige Impfschutz unzureichend oder fehlend können Sie die im Curriculum vorgesehenen Berufspraktika nicht durchführen. Die Absolvierung aller im Curriculum vorgesehenen Praktika ist Voraussetzung für die Absolvierung der Ausbildung. Bitte beachten Sie, dass der Erwerb des notwendigen Impfschutzes unterschiedlich lange dauern kann.
Sie möchten eine Ausbildung an einer unserer Gesundheits- und Krankenpflegeschulen starten? Dann freuen wir uns schon jetzt auf Ihre Bewerbung!
Bewerbungszeiten
Hier finden Sie die Bewerbungszeiten unserer Ausbildungen
Bewerbungsablauf
1. Bewerbungstermin
Vereinbaren Sie innerhalb der Bewerbungsfrist telefonisch einen Termin für Ihr Bewerbungsgespräch (inkl. Eignungstest). Kommen für Sie mehrere unserer Schulstandorte in Frage, ist es dennoch nur möglich an einem Standort das Bewerbungsgespräch zu führen. Gerne nehmen wir beim Aufnahmegespräch Ihre weiteren Wunschstandorte auf.
2. Bewerbungsunterlagen
Bereiten Sie Ihre Bewerbungsunterlagen vor. Folgende Unterlagen sollten Sie zum Bewerbungsgespräch mitbringen:
- Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Führerschein etc.)
- Bewerbungsschreiben (selbst verfasst) für die Aufnahme an der Schule (bei minderjährigen Personen ist die Unterschrift des Erziehungsberechtigten erforderlich)
- 10 Eigenschaften der OTA: Nennen Sie basierend auf dem Berufsbild 10 Eigenschaften, die Sie als wichtig erachten (ca. 1/2 Seite Word DIN A4)
- Tabellarischer Lebenslauf inkl. Schulbildung
- Staatsbürgerschaftsnachweis (Original u. Kopie)
- Geburtsurkunde (Original u. Kopie)
- Heiratsurkunde (Original u. Kopie)
- 1 Passfoto (Original)
- Zeugnisse: ab der 8. Schulstufe: alle Jahreszeugnisse – mindestens aber 8., 9. und 10. Schulstufe (Original u. Kopie) oder Pflichtschulabschlussprüfung laut Pflichtschulabschlussprüfungsgesetz
- Lehrabschlusszeugnis/Lehrbrief oder Matura-/Berufsreifeprüfungszeugnis (Original u. Kopie)
- Bestätigung über Berufsfindungspraktikum (BFP) oder Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) (falls vorhanden)
- Motivationsschreiben
Unterlagen für BewerberInnen aus EU-Ländern
- Die Dokumente müssen übersetzt und notariell beglaubigt sein.
Unterlagen für BewerberInnen aus Ländern außerhalb der EU
- Rot-Weiß-Rot-Karte mit Aufenthaltsbewilligung
- Die Dokumente müssen übersetzt und notariell beglaubigt sein. - Reisepass und Aufenthaltsgenehmigung
3. Bewerbungsgespräch inkl. Eignungstest
Das Bewerbungsgespräch wird in Form eines strukturierten Interviews geführt und ist für alle Schulen der Oberösterreichischen Gesundheitsholding GmbH einheitlich. Bei Erreichung einer Mindestpunkteanzahl werden Sie zur Aufnahmekommission eingeladen.
4. Aufnahmekommission
Laut § 8 der MAB Ausbildungsverordnung entscheidet der Rechtsträger über die Aufnahme in die OTA-Ausbildung. Die Kommission trifft ihre Entscheidung auf der Grundlage des Bewerbungsgespräches, der Schulbildung sowie des Gesamteindruckes beim kommissionellen Gespräch. Die Bewertungsgrundlagen der Kommission sind einheitlich festgelegt.
5. Aufnahme
Wenn Sie die Voraussetzungen zur Aufnahme erfüllen, werden wir uns bemühen Sie an der Schule Ihrer Wahl aufzunehmen.