Befundanforderung
Aktuelle Befunde finden Sie in ELGA. Bitte schauen Sie zuerst, ob Sie die benötigten Daten in ELGA finden.
Wir nehmen Ihre Patientenrechte sehr ernst, insbesondere wenn es um den Datenschutz geht. Daher haben wir verschiedene Möglichkeiten für Sie eingerichtet, Ihre medizinischen Befunde anzufordern.
- Sie können Ihre Befunde per Online-Formular anfordern. Der Befund wird entweder per Post an die bei uns im Klinikum hinterlegte Adresse übermittelt oder per verschlüsseltem E-Mail zugeschickt.
- Für eine persönliche Abholung Ihrer Befunde laden wir Sie herzlich ein, uns während unserer Geschäftszeiten in unserem Büro zu besuchen. Bitte bringen Sie einen gültigen Lichtbildausweis mit, um Ihre Identität zu bestätigen. Sollten Sie Befunde für Angehörige benötigen, ist dazu eine unterschriebene Vollmacht und ebenso ein gültiger Lichtbildausweis mitzubringen.
- Für telefonische Befundanforderungen stehen wir Ihnen gerne unter der Rufnummer 05 055477-26820 zu den Geschäftszeiten zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass wir keine medizinischen Auskünfte am Telefon geben können.
Hier finden Sie uns:
Sekretariat des Medizinischen Schreibdienstes
Untergeschoss
Geschäftszeiten
Mo-Fr 07:30 – 11:30 Uhr
Optimale Verfügbarkeit von Gesundheitsdaten bei Behandlungen innerhalb der OÖG
Für eine optimale und vernetzte Versorgung und Weiterbehandlung unserer PatientInnen kann das behandelnde Personal in unseren OÖG-Kliniken alle Befunde und Bilddaten (wie etwa Röntgen oder CT/MR-Bilder), die von Voraufenthalten bei uns vorliegen abrufen. Das bietet den Vorteil, dass unsere Patientinnen und Patienten Befunde oder Bilddaten nicht mitnehmen müssen oder dass der Behandler / die Behandlerin in einer unserer Kliniken, diese nicht extra anfordern muss.
Damit werden Doppelbefundungen vermieden, wertvolle Zeit gewonnen und für eine optimale Behandlung gesorgt.
Ergänzend möchten wir darauf hinweisen, dass ein Zugriff auf Befunde von Voraufenthalten in unseren OÖG-Kliniken ausschließlich jenen MitarbeiterInnen gewährt wird, die mit der Behandlung befasst sind. Befunde von Aufenthalten in geschützten Bereichen – wie etwa der Psychiatrie – sind selbstverständlich davon ausgenommen.

