
Aufnahme
Montag, Dienstag, Donnerstag von 06:45 bis 16:30 Uhr
Mittwoch, Freirag von 06:45 bis 15:30 Uhr
Die administrative Aufnahme sowohl ambulant als auch stationär erfolgt in der An- und Abmeldung in der Eingangshalle (EG). Außerhalb dieser Zeiten übernimmt der Portier/die Portierin (EG) die Aufgaben der PatientInnen-Aufnahme.

Was Sie mitnehmen sollten:
- ärztliche Zuweisung
- Versicherungskarte (e-card)
- amtlicher Lichtbildausweis
(Die Spitäler sind gesetzlich verpflichtet, die Identität der PatientInnen zu überprüfen.) - Liste der Arzneimittel, die Sie bisher eingenommen haben
Zusätzlich bei Sonderklasse:
- eine unterfertigte Kostenübernahmeerklärung
- eine gültige Krankenversicherungspolizze – oder Sie leisten eine angemessene Anzahlung
Persönliches
Bringen Sie bitte nur jene Dinge mit, die Sie unbedingt für Ihren Aufenthalt brauchen.
Wichtig sind: persönliche Toiletteartikel, rutschfeste Hausschuhe, Morgenmantel, evtl. Schlaf- oder Jogginganzug (private Wäsche kann nicht im Spital gewaschen werden).
Medikamente werden Ihnen von den ÄrztInnen des Spitals verordnet. Informieren Sie jedoch die Ärztinnen und Ärzte über bisher verwendete Arzneimittel.

Wertgegenstände
Geld, Schmuck und Handy sollten zu Hause gelassen werden oder gegen Bestätigung in der An- und Abmeldung hinterlegt werden.
Lassen Sie Bargeld, Schecks, Schmuck, Haus-/Fahrzeugschlüssel und andere Wertgegenstände niemals offen zugänglich im Nachttisch oder im Schrank liegen. Seien Sie gegenüber Fremden, die unerwartet ins Zimmer kommen, kritisch. Lassen Sie niemanden allein im Zimmer zurück, von dem Sie nicht wissen, dass es sich um MitarbeiterInnen des Spitals oder tatsächlichen Besuch von MitpatientInnen handelt. Beim Verlassen des Zimmers nehmen Sie Ihr Bargeld oder andere Wertsachen, die sich nicht unter Verschluss befinden, mit.
Für den Verlust von nicht hinterlegten Wertsachen wird keine Haftung übernommen.

Mitgebrachte Medizinprodukte
Mitgenommene Medizinprodukte (z. B. Gehhilfen) müssen den einschlägigen Gesetzen und Normen entsprechen. Diese Medizinprodukte werden nicht vom Personal des Klinikum Schärding betrieben. Die Einhaltung der Medizinproduktebetreiberverordnung fällt ausschließlich in den Verantwortungsbereich der AnwenderInnen.

Sonderklassen
Verfügbar sind Ein- und Mehrbettzimmer. Bei gültiger Zusatzversicherung verrechnen wir den Spitalsaufenthalt mit der zuständigen Versicherung. Allfällige Selbstbehalte werden den PatientInnen in Rechnung gestellt.
Hinweis: Taggeldversicherungen decken keinesfalls die Gebühren der Sonderklasse ab. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere MitarbeiterInnen der Klassenverrechnung.