
Befundanforderung
Im Klinikum Freistadt der OÖ Gesundheitsholding haben wir für Sie, unsere Patientinnen und Patienten, eine zentrale Befundanforderung eingerichtet.
Unabhängig von der Abteilung, die Sie behandelt hat, können Sie all Ihre medizinischen Befunde ganz einfach im Befundausgabebüro, das gegenüber der zentralen Aufnahme verortet ist, anfordern.
Wir nehmen Ihre Patientenrechte sehr ernst, insbesondere wenn es um den Datenschutz geht. Daher haben wir verschiedene Möglichkeiten für Sie eingerichtet, Ihre medizinischen Befunde anzufordern.
- Für eine persönliche Abholung Ihrer Befunde laden wir Sie herzlich ein, uns während unserer Geschäftszeiten im Befundausgabebüro zu besuchen. Bitte bringen Sie einen gültigen Lichtbildausweis mit, um Ihre Identität zu bestätigen und Ihre Unterlagen sicher zu erhalten.
- Sollten Sie Befunde für Angehörige benötigen, ist dazu eine unterschriebene Vollmacht und Ihr gültiger Lichtbildausweis nötig.
- Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre Befunde per Email unter befundanforderung.fr@ooeg.at anzufordern. Der Befund wird dann per Post an Ihre bei uns im Klinikum hinterlegte Adresse übermittelt.
- Für telefonische Befundanforderungen oder auftretende Fragen stehen wir unter der Rufnummer 05 055476–26814 gerne zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass wir keine medizinischen Auskünfte am Telefon erteilen können.

Optimale Verfügbarkeit von Gesundheitsdaten bei Behandlungen innerhalb der OÖG
Für eine optimale und vernetzte Versorgung und Weiterbehandlung unserer PatientInnen kann das behandelnde Personal in unseren OÖG-Kliniken alle Befunde und Bilddaten (wie etwa Röntgen oder CT/MR-Bilder), die von Voraufenthalten bei uns vorliegen abrufen. Das bietet den Vorteil, dass unsere Patientinnen und Patienten Befunde oder Bilddaten nicht mitnehmen müssen oder dass der Behandler / die Behandlerin in einer unserer Kliniken, diese nicht extra anfordern muss.
Damit werden Doppelbefundungen vermieden, wertvolle Zeit gewonnen und für eine optimale Behandlung gesorgt.
Ergänzend möchten wir darauf hinweisen, dass ein Zugriff auf Befunde von Voraufenthalten in unseren OÖG-Kliniken ausschließlich jenen MitarbeiterInnen gewährt wird, die mit der Behandlung befasst sind. Befunde von Aufenthalten in geschützten Bereichen – wie etwa der Psychiatrie – sind selbstverständlich davon ausgenommen.