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Am Bild 4 BesucherInnen im Spital. Eine Patientin/ ein Patient darf gleichzeitig von vier Personen Besuch erhalten. BesucherInnen erhalten einen persönlichen PIN von PatientInnen. Der PIN wird am Eingang abgefragt.
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Entlassung/Abmeldung

Am Entlassungstag melden Sie sich bitte persönlich oder durch Ihre Angehörigen in der PatientInnen-Abmeldung ab. Dort erhalten Sie auch die benötigten Unterlagen. Entstandene Kosten sollten gleich beglichen werden..

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Entlassungstag

Um den organisatorischen Ablauf zu unterstützen, werden Sie ersucht, Bett und Kleiderschrank bis 10:00 Uhr für bereits wartende PatientInnen oder Akutfälle frei zu machen. Sofern gewünscht, kann auch noch ein Mittagessen beispielsweise in unserem Aufenthaltsraum, eingenommen werden. Entsprechend Ihrem Gesundheitszustand beurteilt Ihre behandelnde Ärztin/Ihr behandelnder Arzt, ob Sie einen Heimtransport mit Rettung oder Taxi benötigen. In diesem Fall erhalten Sie die Bestätigung für den Heimtransport.

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Kostenbeiträge

Sozialversicherte PatientInnen der allgemeinen Gebührenklasse müssen pro Pflegetag dafür einen Kostenbeitrag leisten. Die Höhe ist pro Bundesland gesetzlich einheitlich festgelegt. Dieser Betrag ist unabhängig von der jeweiligen Sozialversicherung und am Tag der Entlassung direkt im Spital zu bezahlen. Gesetzlich geregelt ist, dass der Kostenbeitrag in einem Kalenderjahr für maximal 28 Tage eingehoben wird. Ab dem 29. Tag trägt die Sozialversicherung die Kosten zur Gänze. Es besteht auch die Möglichkeit, als Begleitperson im Krankenhaus aufgenommen zu werden. Hierfür werden pro Tag von den Krankenhäusern festgelegte Tarife in Rechnung gestellt. Auch eventuell konsumiertes Essen ist für Begleitpersonen kostenpflichtig. Bei Entbindungen wird kein Kostenbeitrag verrechnet. Bitte erkundigen Sie sich im Spital nach den aktuellen Tarifen.

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Aufenthaltsbestätigung

Die Bearbeitung Ihres Aufenthalts kann einige Werktage in Anspruch nehmen. Daher bitten wir Sie, ca. eine Woche nach Ihrem Aufenthalt Ihre Aufenthaltsbestätigung direkt in der Anmeldung im 1. Stock abzuholen. Diese enthält Ihre Aufenthaltsdiagnose zum Einreichen an Ihre Versicherung. Davor sind nur Aufenthaltsbestätigungen OHNE Aufnahmegrund/Diagnose erhältlich

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Arztbrief

Sie erhalten bei der Entlassung einen Arztbrief, den Sie bitte im Bedarfsfall an Ihre weiterbehandelnden ÄrztInnen übergeben. Mit Ihrem Einverständnis wird der Arztbrief von uns direkt an die von Ihnen angegebenen ÄrztInnen weitergeleitet. 

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Befundabholung

PatientInnen können all ihre medizinischen Befunde ganz einfach im Archiv anfordern. 

Wir nehmen Ihre PatientInnenrechte sehr ernst, insbesondere wenn es um den Datenschutz geht. Daher haben wir verschiedene sichere Möglichkeiten für Sie eingerichtet, Ihre medizinischen Befunde anzufordern.

Alle Infos dazu finden Sie hier: Befundanforderung

Für telefonische Anfragen oder weiterführende Fragen zu Ihrem Befund stehen wir Ihnen unter der Rufnummer 05 055467-22570, -22571 und -22572 zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass wir keine medizinischen Auskünfte am Telefon geben können.

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PatientInnen-Checkliste

Diese Checkliste vom Nahtstellen Management in OÖ kann Ihnen helfen, sich gut auf die Zeit nach dem Krankenhausaufenthalt vorzubereiten.

Patientencheckliste

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