• Startseite
  • Hauptnavigation
  • Inhalt
  • Suche
Oberösterreichische Gesundheitsholding

Wohnortnahe medizinische Versorgung

Landkarte OÖ
Gesundheitsholding
  • Unternehmensleitung
KLINIKEN
  • Kepler Universitätsklinikum
  • Salzkammergut Klinikum
  • Pyhrn-Eisenwurzen Klinikum
  • Klinikum Freistadt
  • Klinikum Rohrbach
  • Klinikum Schärding
LANDESPFLEGE- UND BETREUUNGSZENTREN
  • Christkindl
  • Schloss Cumberland
  • Schloss Gschwendt
  • Schloss Haus
LKV
  • LKV Krankenhaus Errichtungs- und Vermietungs-GmbH
SIM-Zentrum
  • Medizinisches Simulations- und Trainingszentrum OÖ GmbH
REHA-ZENTREN
  • Rehaklinik Enns
  • Neurologisches Therapiezentrum Gmundnerberg
  • Kinder-Reha Rohrbach-Berg
Pyhrn-Eisenwurzen Klinikum Kirchdorf - zur StartseitePyhrn-Eisenwurzen Klinikum Kirchdorf - zur Startseite
  • OOEG
  • PEK im Überblick
  • Über uns
  • Kontakt
  • Presse
Standorteübersicht
  • Patientenaktueller Menüpunkt

    Patienten

    • Aufnahme / Anmeldung
    • Aufenthalt
    • Rechte und Pflichten
    • Entlassung / Abmeldung
    • Befundanforderung
    • Service
    • Seelsorge
    • Besuchsregelung und Besuchszeiten
    • Terminvergabe
    • Informations- und Beschwerdestelle
    • Verrechnung
    • Selbsthilfe
    • Sicherheitshandbuch für Patientinnen und Patienten
    • Hilfe für Gewaltbetroffene
    • Ausweispflicht Info-Film
    • ELGA Information
    • Online-Grußkarte
    • Hausordnung
  • Fachbereiche

    Fachbereiche

    • Anästhesiologie und Intensivmedizin
    • Chirurgie
    • Family Center
    • Frauenheilkunde und Geburtshilfe
    • Innere Medizin
    • Interdisziplinäres Beckenbodenzentrum
    • Kinder- und Jugendheilkunde
    • Konsiliarangebot
    • Medizinisch-Chemische Labordiagnostik
    • Orthopädie und Orthopädische Chirurgie
    • Physikalische Medizin und Rehabilitation
    • Radiologie
    • Tageschirurgie
    • Tumorzentrum
    • Unfallchirurgie
  • Therapie/Beratung

    Therapie/Beratung

    • Demenzbeauftragte
    • Diabetesberatung
    • Diät- und Ernährungsmedizinische Beratung
    • Entlassungsmanagement
    • Ergotherapie
    • Hilfe für Gewaltbetroffene
    • Hygieneteam
    • Kinderschutz
    • Klinische Psychologie
    • Logopädie
    • Onkologie- und Zytostatikaexpertin
    • Physiotherapie
    • Stomaberatung
    • Wundmanagement
  • Bildung
  • Jobs / Karriere
  1. Informieren Sie sich über unsere
  2. Mit der e-card und Ihrem Lichtbildausweis unterwegs.
Play Pause
Am Bild 4 BesucherInnen im Spital. Eine Patientin/ ein Patient darf gleichzeitig von vier Personen Besuch erhalten. BesucherInnen erhalten einen persönlichen PIN von PatientInnen. Der PIN wird am Eingang abgefragt.
Informieren Sie sich über unsere

Besuchsregelung

Mehr erfahren
Ausweispflicht im Spital
Mit der e-card und Ihrem Lichtbildausweis unterwegs.

Ausweispflicht im Spital!

Mehr erfahren
2 Kolleginnen mit Patientin bei der Aufnahme

Wir kümmern uns um Ihre Anliegen!

Mitarbeiterin gibt einem Patienten im Bett die Hand

Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen!

  1. Pyhrn-Eisenwurzen Klinikum Kirchdorf
  2. Patienten
  3. Rechte und Pflichten
Übersicht
  • Aufnahme / Anmeldung
  • Aufenthalt
  • Rechte und Pflichtenaktueller Menüpunkt
  • Entlassung / Abmeldung
  • Befundanforderung
  • Service
  • Seelsorge
  • Besuchsregelung und Besuchszeiten
  • Terminvergabe
  • Informations- und Beschwerdestelle
  • Verrechnung
  • Selbsthilfe
  • Sicherheitshandbuch für Patientinnen und Patienten
  • Hilfe für Gewaltbetroffene
  • Ausweispflicht Info-Film
  • ELGA Information
  • Online-Grußkarte
  • Hausordnung
""

Auskunftsrecht

PatientInnen haben ein Recht auf Informationen über ihren Gesundheitszustand und über die vorgesehene Behandlung. Sie können selbstverständlich Auskunft verlangen und sollten nicht zögern, über ihre Fragen, Unklarheiten oder Ängste mit dem behandelnden Arzt/der behandelnden Ärztin zu sprechen.

Als PatientIn können Sie Ihr Recht auf Untersagung der Auskunftspflicht ausüben. Damit wird niemandem darüber Auskunft erteilt, ob Sie sich im Klinikum aufhalten. Diese Festlegung müssen Sie im Rahmen der administrativen Aufnahmeformalitäten den MitarbeiterInnen des Klinikums mitteilen.

""

Rechte und Pflichte der PatientInnen

Rechte

Eine gute Vertrauensbasis zwischen PatientIn und Ärztin/Arzt ist eine wesentliche Voraussetzung für den Behandlungserfolg. Die gesetzliche Rückendeckung bekommen PatientInnen durch die PatientInnenrechte. Sie schützen und unterstützen die Betroffenen im Verlauf einer Behandlung in einer Krankenanstalt, bei einer niedergelassenen Ärztin/ einem niedergelassenen Arzt oder einer sonstigen Einrichtung des Gesundheitswesens. Die PatientInnenrechte sind in verschiedenen Gesetzen verankert und stellen sicher, dass PatientInnen ihre Ansprüche auch durchsetzen können. Grundlegende PatientInnenrechte sind in der PatientInnencharta ausführlich beschrieben. PatientInnen haben gemäß Datenschutzgrundverordnung das Recht auf Auskunft über verarbeitete personenbezogene Daten. Mehr dazu finden Sie auf unserer Webseite.

Pflichten

Um einen optimalen Gesundungsprozess zu gewährleisten, sind PatientInnen angehalten, einige Verpflichtungen einzuhalten. Dazu gehören insbesondere:

  • Das Einhalten von Therapierichtlinien
  • Die Kooperation mit den ÄrztInnen und dem Pflegepersonal während des Heilungsprozesses
  • Die grundsätzliche Alkohol- und Drogenabstinenz. Auch das Vermeiden von Nikotin ist angeraten.
  • Das Anpassen an notwendige organisatorische Erfordernisse, die sich durch den Krankenhausbetrieb ergeben.
  • Die Pflicht, sich gegenüber MitpatientInnen und KlinikmitarbeiterInnen angemessen zu verhalten und auf deren Rechte Rücksicht zu nehmen.

Bitte beherzigen Sie diese Pflichten zum Wohle Ihrer Gesundung und jener Ihrer MitpatientInnen.

""

Verschwiegenheitspflicht

Das Spitalspersonal darf ohne Ihre Einwilligung dritten Personen keine Auskunft über Ihren Zustand geben. Dies gilt sowohl für die Dauer Ihres Aufenthaltes als auch für die Zeit danach. Ihre nächsten Angehörigen werden gerne nach Ihrer Einwilligung von den behandelnden ÄrztInnen in einem persönlichen Gespräch informiert. Wenn Sie wünschen, dass über Ihre Anwesenheit im Krankenhaus bei der Rezeption keine Auskunft erteilt werden soll, dann geben Sie dies bei der An- und Abmeldung bekannt. Wenn Angehörige ein Gespräch mit der behandelnden Ärztin/dem behandelnden Arzt wünschen, dann ist dies nur mit Ihrem Einverständnis möglich. Sie bekommen auf der Station ein Code- Wort ausgehändigt, mit dem ein Angehöriger nach Nennung dessen Auskunft über Ihren gesundheitlichen Zustand erhält. Wenn eine Auskunft aus Zeitgründen nicht möglich ist, werden Sie in Ausnahmefällen durch die behandelnde Ärztin/den behandelnden Arzt zurückgerufen. Bitte wenden Sie sich zur Terminvereinbarung an die Stationssekretärin oder an das Pflegepersonal. Telefonische Auskunft wird nur bei Nennung dieses Code-Wortes erteilt.

""

Rechte gemäß DSGVO

PatientInnen haben gemäß § 15 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) das Recht auf Auskunft über verarbeitete personenbezogene Daten.

Wir stellen dazu ein Begehrensformular zur Verfügung. 

Information gemäß Art 13 DSGVO für Patienten

""

Anstaltsordnung

Die Anstaltsordnung liegt beim Portier auf.

  • Facebook
  • Instagram
  • Youtube
  • TikTok
  • Linkedin
  • Xing
  • Kununu
OÖG TV
Logo Oberösterreichische Gesundheitsholding GmbH – zur Startseite
Logo Oberösterreichische Gesundheitsholding GmbH – zur Startseite
Gemeinsam für Generationen.
©2025 Pyhrn-Eisenwurzen Klinikum Kirchdorf
  • Barrierefreiheit
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Kontakt