
Befundanforderung
Im Pyhrn-Eisenwurzen Klinikum der OÖ Gesundheitsholding haben wir für Sie, unsere Patientinnen und Patienten, eine zentrale Befundanforderung eingerichtet.
Unabhängig von der Abteilung, die Sie behandelt hat, können Sie all Ihre medizinischen Befunde ganz einfach im Archiv Büro anfordern.
Wir nehmen Ihre PatientInnenrechte sehr ernst, insbesondere wenn es um den Datenschutz geht. Daher haben wir verschiedene sichere Möglichkeiten für Sie eingerichtet, Ihre medizinischen Befunde anzufordern.
Für eine persönliche Abholung Ihrer Befunde laden wir Sie herzlich ein, uns während unserer Geschäftszeiten in unserem Büro zu besuchen. Bitte bringen Sie einen gültigen Lichtbildausweis mit, um Ihre Identität zu bestätigen und Ihre Unterlagen sicher zu erhalten. Sollten Sie Befunde für Angehörige benötigen ist dazu eine unterschriebene Vollmacht mitzubringen.
Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre Befunde per verschlüsselter E-Mail anzufordern. Um Ihre Identität zu verifizieren und den Datenschutz zu gewährleisten, bitten wir Sie, eine Kopie Ihres Lichtbildausweises beizufügen.
Für telefonische Befundanforderungen stehen wir Ihnen unter der Rufnummer 05 055467-22570 oder -22571 oder -22572 zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass wir keine medizinischen Auskünfte am Telefon geben können.
Hier finden Sie uns:
Archiv Büro
3. Obergeschoss
Öffnungszeiten
Mo-Fr 07:30 – 11:30 Uhr
Kontaktmöglichkeiten
Tel.: 05 055467-22570 oder -22571 oder -22572

Optimale Verfügbarkeit von Gesundheitsdaten bei Behandlungen innerhalb der OÖG
Für eine optimale und vernetzte Versorgung und Weiterbehandlung unserer PatientInnen kann das behandelnde Personal in unseren OÖG-Kliniken alle Befunde und Bilddaten (wie etwa Röntgen oder CT/MR-Bilder), die von Voraufenthalten bei uns vorliegen abrufen. Das bietet den Vorteil, dass unsere Patientinnen und Patienten Befunde oder Bilddaten nicht mitnehmen müssen oder dass der Behandler / die Behandlerin in einer unserer Kliniken, diese nicht extra anfordern muss.
Damit werden Doppelbefundungen vermieden, wertvolle Zeit gewonnen und für eine optimale Behandlung gesorgt.
Ergänzend möchten wir darauf hinweisen, dass ein Zugriff auf Befunde von Voraufenthalten in unseren OÖG-Kliniken ausschließlich jenen MitarbeiterInnen gewährt wird, die mit der Behandlung befasst sind. Befunde von Aufenthalten in geschützten Bereichen – wie etwa der Psychiatrie – sind selbstverständlich davon ausgenommen.