Kostenbeiträge
Sozialversicherte PatientInnen der allgemeinen Gebührenklasse müssen pro Pflegetag dafür einen Kostenbeitrag leisten.
Die Höhe ist pro Bundesland gesetzlich einheitlich festgelegt. Dieser Betrag ist unabhängig von der jeweiligen Sozialversicherung und am Tag der Entlassung direkt im Spital zu bezahlen. Gesetzlich geregelt ist, dass der Kostenbeitrag in einem Kalenderjahr für maximal 28 Tage eingehoben wird.
Ab dem 29. Tag trägt die Sozialversicherung die Kosten zur Gänze. Es besteht auch die Möglichkeit, als Begleitperson im Krankenhaus aufgenommen zu werden. Hierfür werden pro Tag von den Krankenhäusern festgelegte Tarife in Rechnung gestellt. Auch eventuell konsumiertes Essen ist für Begleitpersonen kostenpflichtig. Bei Entbindungen wird kein Kostenbeitrag verrechnet. Bitte erkundigen Sie sich im Spital nach den aktuellen Tarifen.

