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Entlassung/Abmeldung

Am Entlassungstag melden Sie sich bitte persönlich oder durch Ihre Angehörigen beim Schalter mit der Bezeichnung „Entlassung – Kassa“ im Erdgeschoß ab. Bitte unterstützen Sie uns und reduzieren Sie den Verwaltungsaufwand, indem Sie bei der Entlassung offene Rechnungen (Telefon, Selbstbehalt, Kostenbeitrag und Begleitgebühr) bezahlen. Dies können Sie bar, mit Bankomatkarte oder Kreditkarte am Entlassungs-/Kassenschalter im Erdgeschoß erledigen. Die Öffnungszeiten des Schalters sind Mo–Do von 08:30 bis 15:00 Uhr (Mittagspause von 12:00 bis 12:30 Uhr) und Fr von 08:30 bis 12:00 Uhr.

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Entlassungstag

Um den organisatorischen Ablauf zu unterstützen, werden Sie ersucht, Bett und Kleiderschrank bis 10:00 Uhr für bereits wartende PatientInnen oder Akutfälle frei zu machen. Selbstverständlich können Sie Ihr Mittagessen noch im Zimmer oder im Aufenthaltsraum einnehmen und die Betreuung wie bisher in Anspruch nehmen. Entsprechend Ihrem Gesundheitszustand beurteilt Ihre behandelnde Ärztin/Ihr behandelnder Arzt, ob Sie einen Heimtransport mit Rettung oder Taxi benötigen. In diesem Fall erhalten Sie die Bestätigung für den Heimtransport.

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Kostenbeiträge

Sozialversicherte PatientInnen der allgemeinen Gebührenklasse müssen pro Pflegetag dafür einen administrativen Kostenbeitrag leisten. Die Höhe ist pro Bundesland gesetzlich einheitlich festgelegt. Dieser Betrag ist unabhängig von der jeweiligen Sozialversicherung und am Tag der Entlassung direkt im Spital zu bezahlen. Gesetzlich geregelt ist, dass der Kostenbeitrag in einem Kalenderjahr für maximal 28 Tage eingehoben wird. Ab dem 29. Tag trägt die Sozialversicherung die Kosten zur Gänze. Es besteht auch die Möglichkeit, als Begleitperson im Krankenhaus aufgenommen zu werden. Hierfür werden pro Tag von den Krankenhäusern festgelegte Tarife in Rechnung gestellt. Auch eventuell konsumiertes Essen ist für Begleitpersonen kostenpflichtig. Bei Entbindungen wird kein Kostenbeitrag verrechnet. Bitte erkundigen Sie sich im Spital nach den aktuellen Tarifen.

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Aufenthaltsbestätigung

Diese erhalten Sie am Schalter „Entlassung – Kassa“ im Erdgeschoß.

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Arztbrief

Sie erhalten bei der Entlassung einen Arztbrief/Kurzarztbrief für Ihre Hausärztin/Ihren Hausarzt mit Informationen über Ihre Weiterbehandlung. Ein ausführlicher Bericht wird direkt an Ihre Hausärztin/Ihren Hausarzt weitergeleitet.

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Patientencheckliste

Diese Checkliste vom Nahtstellen Management in OÖ (Land OÖ, OÖ GKK, Hauptverband der Sozialversicherungsträger) kann Ihnen helfen, sich gut auf die Zeit nach dem Krankenhausaufenthalt vorzubereiten.

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