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Am Bild 4 BesucherInnen im Spital. Eine Patientin/ ein Patient darf gleichzeitig von vier Personen Besuch erhalten. BesucherInnen erhalten einen persönlichen PIN von PatientInnen. Der PIN wird am Eingang abgefragt.
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Auskunftsrecht

PatientInnen haben ein Recht auf Informationen über ihren Gesundheitszustand und über die vorgesehene Behandlung. Sie können selbstverständlich Auskunft verlangen und sollten nicht zögern, über ihre Fragen, Unklarheiten oder Ängste mit dem behandelnden Arzt/der behandelnden Ärztin zu sprechen.

Als PatientIn können Sie Ihr Recht auf Untersagung der Auskunftspflicht ausüben. Damit wird niemandem darüber Auskunft erteilt, ob Sie sich im Klinikum aufhalten. Diese Festlegung müssen Sie im Rahmen der administrativen Aufnahmeformalitäten den MitarbeiterInnen des Klinikums mitteilen.

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Rechte und Pflichte der PatientInnen

Rechte

Eine gute Vertrauensbasis zwischen PatientIn und Ärztin/Arzt ist eine wesentliche Voraussetzung für den Behandlungserfolg. Die gesetzliche Rückendeckung bekommen PatientInnen durch die PatientInnenrechte. Sie schützen und unterstützen die Betroffenen im Verlauf einer Behandlung in einer Krankenanstalt, bei einer niedergelassenen Ärztin/ einem niedergelassenen Arzt oder einer sonstigen Einrichtung des Gesundheitswesens. Die PatientInnenrechte sind in verschiedenen Gesetzen verankert und stellen sicher, dass PatientInnen ihre Ansprüche auch durchsetzen können. Grundlegende PatientInnenrechte sind in der PatientInnencharta ausführlich beschrieben. PatientInnen haben gemäß Datenschutzgrundverordnung das Recht auf Auskunft über verarbeitete personenbezogene Daten. Mehr dazu finden Sie auf unserer Webseite.

Pflichten

Um einen optimalen Gesundungsprozess zu gewährleisten, sind PatientInnen angehalten, einige Verpflichtungen einzuhalten. Dazu gehören insbesondere:

  • Das Einhalten von Therapierichtlinien
  • Die Kooperation mit den ÄrztInnen und dem Pflegepersonal während des Heilungsprozesses
  • Die grundsätzliche Alkohol- und Drogenabstinenz. Auch das Vermeiden von Nikotin ist angeraten.
  • Das Anpassen an notwendige organisatorische Erfordernisse, die sich durch den Krankenhausbetrieb ergeben.
  • Die Pflicht, sich gegenüber MitpatientInnen und KlinikmitarbeiterInnen angemessen zu verhalten und auf deren Rechte Rücksicht zu nehmen.

Bitte beherzigen Sie diese Pflichten zum Wohle Ihrer Gesundung und jener Ihrer MitpatientInnen.

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Verschwiegenheitspflicht

Das Spitalspersonal darf ohne Ihre Einwilligung dritten Personen keine Auskunft über Ihren Zustand geben. Dies gilt sowohl für die Dauer Ihres Aufenthaltes als auch für die Zeit danach. Ihre nächsten Angehörigen werden gerne von den behandelnden ÄrztInnen in einem persönlichen Gespräch informiert. Die Handhabung von telefonischen Auskünften erfahren Sie direkt auf der Station. Sie können dem Personal untersagen, Auskünfte über Ihre Anwesenheit im Klinikum zu erteilen.

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Rechte gemäß DSGVO

PatientInnen haben gemäß § 15 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) das Recht auf Auskunft über verarbeitete personenbezogene Daten.

Wir stellen dazu ein Begehrensformular zur Verfügung. 

Information gemäß Art 13 DSGVO für Patienten

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Anstaltsordnung

Die Anstaltsordnung liegt beim Portier auf.

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